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Rechenschwäche - Dyskalkulie

„Dyskalkulie“ die unbekannte Schwester der Legasthenie.

Zählen, Abziehen, Teilen, Malnehmen: Rechnen macht Spaß - wenn man es kann. Zu einer Quälerei wird es für die Schüler, die unter der so genannten Dyskalkulie, der Rechenschwäche leiden.

Dyskalulie - Rechenschwäche Lerntherapeutische Praxis Holzgerlingen - © Hannes Eichinger Fotolia #6732480Problematik

Eine Rechenschwäche hat nichts mit mangelnder Intelligenz oder einem Fehlverhalten der Eltern zu tun. Rechenschwache Kinder haben Probleme mit Zahlen, Zählen und Mengen.
Hinter der Problematik der Rechenschwäche stehen in der Regel Teilleistungsstörungen, Schwächen in der Wahrnehmung, der Motorik, der Merkfähigkeit oder der Konzentration.
In der Schule äußern sich diese Schwächen in einer Unlust am Lernen, dies führt zu Lern- und Versagensängsten und kann letztendlich zu einer allgemeinen Schulangst führen.

Wann sollten Eltern an Dyskalkulie denken?

Eine Rechenschwäche kann dann vorliegen, wenn die Leistungen in Mathematik in deutlichem Gegensatz zu den sonstigen Leistungen des Kindes stehen.

Konkrete Hinweise im Vorschulalter können z.B. sein:

  • Sortieren, Vergleichen, Ordnen, Zählen und Messen gelingen nicht oder werden gemieden.
  • Das Zuordnen von Zahlwörtern und mengen ist fehlerhaft.

Konkrete Hinweise im Grundschulalter können sein:

  • Festhalten an Zählhilfen (z.B. Finger) oder zählendes Rechnen, das Kopfrechnen gelingt nicht oder wird gemieden.
  • Hohe Fehlerquote bei Zehnerübergängen (8+9, 13-8), Wechsel der Rechenarten, Zerlegung von Zahlen (6+1, 5+2, 4+3), Platzhalteraufgaben (?+5=8, 14-?=9).
  • Vertauschen von Stellenwerten im Hunderter- und Tausender-Bereich (42 = Vierundzwanzig, 3004 = Dreihundertvier).
  • Die Orientierung im Zahlenraum (Vorgänger, Nachfolger) gelingt nicht.
  • Mathematische Begriffe können nicht in Operationen umgewandelt werden (mehr, weniger, dazu, weg, mal doppelt, halb).
  • Das Rechnen mit Geld, Längenmaßen, Gewichten und der Uhr bereiten große Schwierigkeiten.
  • Bei Textaufgaben gelingt es dem Kind nicht, den Text in Rechenoperationen umzusetzen.

Bei diesen Hinweisen handelt es sich nur um Verdachtsmomente für eine Rechenschwäche. Um eine klare Einschätzung zu bekommen, ist es unerläßlich, einen standartisierten und genormten Rechentest durchführen zu lassen. Hier wird geprüft, ob die Rechenleistung altersgemäß ist oder deutlich von der Norm abweicht. Außerdem können mit einem Rechentest die Schwachstellen eines Kindes genau lokalisiert werden, die wiederum Grundlage für eine individuelle Fördermaßnahme sind.

Therapie

Eine Rechenschwäche lässt sich weder durch Schule noch durch klassische Nachhilfestunden beheben.
Mit Hilfe eines diagnostischen Testverfahrens kann die Lernstörung ermittelt und mit gezielten Lernprogrammen behoben werden. Da jedes Kind eine andere Schwäche im mathematischen Bereich hat und unterschiedliche Ursachen der Entwicklungsstörung zugrunde liegen, werden die Kinder im Rahmen einer Einzeltherapie behandelt. Der Therapeut geht individuell auf die Bedürfnisse des Kindes ein. Die meisten rechenschwachen Kinder haben sich vorgefertigte Lernschemen eingeprägt, diese müssen erkannt und druchbrochen werden. Erst dann können die Kinder die richtige Rechenweise erlernen.

Dyskalulie - Rechenschwäche Lerntherapeutische Praxis Holzgerlingen - © Hannes Eichinger #6725081 FotoliaZiele der Therapie

  • Förderung von Konzentration und Motivation
  • Bereitschaft zur Anstrengung und Ausdauer
  • Selbstvertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit
  • Weiterentwicklung des mathematischen Denkens
  • Vermittlung von Lerntechniken
  • Aufbau eines eigenverantwortlichen Lernverhaltens 

Elternarbeit

In den Elterngesprächen, die die Therapie begleiten, lernen die Eltern, wie sie ihr Kind zu Hause sinnvoll unterstützen können. Die Gespräche finden in der Regel alle 8-10 Wochen statt. Eltern können einer Rechenschwäche bei ihrem Kind nicht vorbeugen, jedoch sollten sie ihr Kind bei dem Verdacht auf eine Rechenschwäche einem diagnostischen Testverfahren unterziehen.

Kostenübernahme vom Jugendamt

Wenn Sie die Übernahme der Kosten für die lerntherapeutische Bahandlung vom Jugendamt beantragen möchten, ist es unbedingt nötig, dass Sie vor dem Beginn einer Behandlung einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung beim für Sie zuständigen Jugendamt stellen. Dies kann formlos geschehen. Voraussetzung für die Übernahme der Kosten durch das Jugendamt ist das Vorliegen einer seelischen Behinderung oder Beeinträchtigung nach § 35a SBG VIII oder das Drohen einer solchen.  Das Jugendamt braucht ein Gutachten eines Kinder- und Jugendpsychiaters oder eines anderen entsprechend qualifizierten Arztes oder Therapeuten, woraus ersichtlich wird, dass eine seelische Behinderung bei Ihrem Kind vorliegt oder droht. Wenn Sie diese Hürde der Antragstellung genommen haben, haben Sie grundsätzlich ein Wunsch- und Wahlrecht, bei welchem qualifizierten Lerntherapeuten Sie Ihr Kind behandeln lassen möchten.

Private Kostenübernahme

Sie können die Kosten für eine lerntherapeutische Behandlung auch privat übernehmen. In diesem Fall braucht es kein psychiatrisches Gutachten.  


Wenn Sie für ihr Kind eine individuelle fördernde Maßnahme planen, vereinbaren Sie am besten einen unverbindlichen Gesprächstermin zur näheren Information. Gerne mache ich Ihnen ein Angebot für die Diagnostik und anschließende Förderung. Sie erreichen mich unter Telefon 0173.9076417, per eMail oder Kontaktformular.

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